Ursprünge
Von einem eigentlichen Bäckergewerbe kann vor dem
Aufblühen der Stadt Schaffhausen im 11. und 12. Jahrhundert kaum die Rede
sein. Einzig im Kloster Allerheiligen wurden in der damaligen Zeit
regelmässig grässere Mengen Brot gebacken.
Bereits 1253 werden aber die Häuser
zweier städtischer Bäckermeister erwähnt. Vermutlich handelte es sich um so
genannte "Husfürer", denen die Kunden den schon fertig gekneteten Teig zum
Backen brachten. Aus diesem Berufsstand entwickelten sich die Hausbäcker,
welche vorwiegend Brot aus Roggenmehl backten.
Das genaue Gründungsdatum der Zunft ist nicht bekannt.
Die Bildung von Zünften war in Schaffhausen ab 1332 verboten, was darauf
hindeutet, dass bereits damals Zunft ähnliche Organisationen bestanden haben
müssen. Ob das Bäckergewerbe damals schon eine eigenen Innung bildete ist
nicht nachgewiesen. Die Zunft zun Becken wird aber bereits in der ersten
Zunftverfassung der Stadt Schaffhausen von 1411 erwähnt. Das Original des
Zunftbriefes von 1411 ist nicht mehr erhalten. Eine Zeitgenössische Kopie
des revidierten Zunftbriefes von 1449 liegt im Staatsarchiv Schaffhausen.
(Quelle: Gebr. Harzenmoser: Zünfte und Gesellschaften der Stadt
Schaffhausen, Meier Verlag Schaffhausen 1995)
Die Becken im Zunftstaat Schaffhausen
Von 1411 bis 1798 hat sich die Zunft zun Becken rege an der politischen
Leitung und Entwicklung der Stadt Schaffhausen beteiligt und als Standesorganisation dafür gesorgt,
dass das Bäcker- und Müllergewerbe zu seinen Rechten
(im Guten wie im Schlechten !) gekommen ist.
Brotgewicht, Brotsorte und
Brotpreis waren behördlich vorgeschrieben. Täglich wurde das auf dem Markt
feilgebotene Brot auf das vorgeschriebene Gewicht kontrolliert. Fehlbare
Bäcker wurden durch Vernichtung des gesamten Tagesangebotes bestraft. Die
Brotgewichtsfrage war auch die Ursache, dass die in der Zunft vereinten
Berufe der Müller und Bäcker meist getrennt Wege gingen und kaum miteinander
sprachen. Die Bäcker schoben
die Schuld für die mangelnde Brotqualität fast immer auf die schlechte Qualität des
durch die Müller gelieferten Mehles ab. Die Müller diktierten ausserdem den
Mehlpreis, was den Bäckern auch recht sauer aufgestossen ist. Ausser am
Palmsonntag traten Müller und Bäcker kaum gemeinsam auf.
Mit der Auflösung des Zunftregimentes in Schaffhausen ab 1789 (1834: neue
Kantonsverfassung, - 1847: Stadtverfassung Schaffhausen, 1850
Einführung der Gewerbefreiheit im Kanton Schaffhausen) wurden die Zünfte in
öffentlichrechtliche Korporationen (Vereine) umgewandelt. Den Zünften wurde
lediglich noch das Recht zugesprochen, ihre Vermögen zu verwalten und für die
Fürsorge der Zunftangehörigen zu sorgen. Heute sind alle 12 Schaffhauser
Gesellschaften und Zünfte gewöhnliche Vereine (gemäss ZGB Art 60ff)
Die Zunft heute
Die Zunft zun Becken Schaffhausen hat gemäss § 1.
der Satzungen von 1994 den Zweck: ".... die Verwaltung und Verwendung des
Zunftfonds und die Pflege des freundschaftlichen und geselligen Verkehrs
unter den Zunftgenossen".
Die Zunft zun Becken pflegt
gesellschaftliche Kontakte zu den 11 weiteren Schaffhauser Gesellschaften
und Zünften, der Zunft zu Brotbecken Basel, der Zunft zum Weggen Zürich, den
Zünften zu Pfistern aus Luzern und Bern, der Zunft und Bruderschaft der Müller,
Bäcker und Zuckerbäcker der Stadt Zug sowie zu der Zunft St. Niklaus Zürich.
Die Verbindung zum Zunftgewerbe besteht
über Kontakte zum Kantonalen Bäckermeisterverband Schaffhausen. Am
jährlichen Hauptbot wird jeweils die oder der Beste der
Bäcker/Konditorlehrabschlussprüfungen mit dem jeweiligen Lehrmeister
eingeladen und der Jungbäcker oder die Jungbäckerin wird mit einem kleinen Präsent
geehrt.
Mitgliedschaft
Neben den Bäckern (Pfistern) waren in der Beckenzunft auch die Müller,
Breimehrer und ab dem 17. Jahrhundert auch die Zucker- und Pastetenbäcker
organisiert. Die Aufnahme neuer Zünfter erfolgte nach den strengen Regeln
der jeweils gültigen Zunftbriefe bzw. Statuten
Zur Zeit
gibt es 20
Zunftfamilien. Es sind
dies:
Berger, Brülisauer, Ermatinger, Forster, Furger,
Gallmann, Kirchhofer, Külling, Lang, Meyer, Müller,
Neithardt, Rohr, Schärrer/ Scherrer, Siegerist, Stiep, Stierlin, Veith, Wäffler
und Weckerle.
Neben den Zunftgenossen
gelten als Zunftangehärige Witwen von verstorbenen Zünftern, ledige eheliche
Töchter (Jungfrauen), Ehegattinnen von Zünftern und Söhne bis zum 18.
Altersjahr. Söhne ab dem 16. Altersjahr werden jeweils als Gesellen zu den
Zunftanlässen eingeladen.
Zünfter, Witwen und
Jungfrauen, welche das AHV Alter erreicht haben, erhalten von der Zunft eine
symbolische Jahresrente.
Erwerb der Zunftrechte
Volljährige, eheliche Söhne von Zünftern, deren Vater die Aufnahme in die
Zunft beantragt, erhalten nach Entrichtung der Aufnahmegebühr, die Rechte
eines Zünfters. Die Einkaufsgebühr ist statutarisch auf die Höhe eines
Jahresbeitrages festgesetzt.¨1847 bis 1994 war dies die einzige Möglichkeit,
Zünfter der Zunft zun Becken zu werden.
Mit der Statutenrevision von 1994 wurden die Aufnahmebedingungen erweitert.
(§ 3. der Statuten von 1994: "Ehegatten von Töchtern aus
Zunftfamilien, Einwohner der Region Schaffhausen, welche sich durch Beruf
mit der Zunft besonders verbunden fühlen bzw. sich für die Stadt oder die
Zunft besonders verdient gemacht haben"). Mögliche Aufnahmeanwärter
werden vorgängig zur Aufnahme während 1 - 2 Jahren im Rodel als Kandidaten
geführt und dürfen als Gäste an den Zunftanlässen teilnehmen. Die endgültige
Aufnahme erfolgt auf Antrag der Vorstandes durch Beschluss der
Zunftversammlung. Es ist eine dem Zunftvermögen und den wirtschaftlichen
Verhältnissen des Aufnahmekandidaten angemessene Einkaufsgebühr zu
entrichten.
Vorstand
Die Zunft wird durch einen Vorstand geleitet. Der Vorstand wird alle 4 Jahre
neu bestellt. Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
1.
Zunftmeister
2. Zunftmeister
Zunftverwalter
Zunftschreiber
Stubenmeister
2 Beisitzern
(derzeitige Besetzung: siehe "Who is Who")
Die Anschrift der Zunft
lautet:
Zunft zun
Becken
8200 Schaffhausen
Finanzen
Die Ausgaben der Zunft werden durch die Beiträge der Zünfter und durch
die Erträge des Zunftfonds finanziert. Die Verwaltung des Zunftvermögens
erfolgt durch den Zunftverwalter. Die von Verwalter erstellte und von zwei
Revisoren gepräfte Jahresrechnung wird jeweils am Hauptbot den Zünftern zur
Abnahme vorgelegt. Der Rechnungsabschluss erfolgt per Jakobi (25 Juli !).
Anlässe
Das jährliche Hauptbot findet im November statt. Alle 3 - 4 Jahre wird ein
Zunftausflug durchgeführt. Weitere Zunftanlässe finden gemäss den von
Zunftvorstand erstellten Jahresprogrammen statt.
Die Zunft zun Becken nimmt
mit Delegationen am jährlichen Karlstag, am alle 2 - 3 Jahre stattfindendem
Zunft-Munot bzw. Zunftball satt. Diese Anlässe finden jeweils im Rahmen
aller Schaffhauser Gesellschaften und Zünfte statt.
Mit sporadischen Auftritten
an historischen Anlässen versucht die Zunft, das Bäckergewerbe im Rahmen
einer Schaubäckerei dem Publikum näher zu bringen.
Zunfthaus
Die Zunft besitzt heute keine eigenen Zunfträumlichkeiten mehr. Das
Zunfthaus, die Beckenstube, wurde 1850 dem Kanton verkauft und dient heute
als Gerichtsgebäude. Die Trinkstube im Hochparterre ist heute renoviert und
dient den Obergericht als Gerichtssaal. Der Zunftsaal im 1. Stock soll
demnächst ebenfalls renoviert werden. Von der historischen Substanz ist
leider nur noch wenig erhalten.
Zunftsilber /
Zunftakten
Historisches
Zunftsilber ist leider nicht mehr vorhanden.
Die Zunft besitzt einen
Silberbecher (Munotturm), welcher 1901 von der Silbermanufaktur Jezler in
Schaffhausen hergestellt worden ist.
Der Becher befindet sich als Leihgabe
im Museum zu Allerheiligen und wird für die Zunftanlässe jeweils
herausgeholt und genutzt.
Zum Zunftsilber gehört der "Meisterbecher". Ein Geschenk einer
Ehrenzunft zu
Brotbecken, Basel. Dieser Becher ist in der Obhut des amtierenden
Zunftmeisters und dient diesem als Trinkgefäss an den Zunftanlässen. Auch
für den amtierenden Zunftschreiber gibt es einen entsprechenden Becher.
Im weiteren besitzt die Zunft noch
teilweise versilbertes Zinngeschirr.
Die
Akten der Zunft zun Becken Schaffhausen liegen als
Depositum im Staatsarchiv des Kantons Schaffhausen und reichen weit in die
Vergangnheit. Als besonderes Kleinod ist ein Protokollbuch aus dem 18. Jahrhundert zu erwähnen. Das Buch wurde im Jahre 2006 einer Restauration
unterzogen.
Dem Zunftverwalter steht zur Aufbewahrung seiner
Akten eine schöne Zunftlade zur Verfügung.
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