Zunft zun Becken
Schaffhausen

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Ursprünge
Von einem eigentlichen Bäckergewerbe kann vor dem Aufblühen der Stadt Schaffhausen im 11. und 12. Jahrhundert kaum die Rede sein. Einzig im Kloster Allerheiligen wurden in der damaligen Zeit regelmässig grässere Mengen Brot gebacken.

Bereits 1253 werden aber die Häuser zweier städtischer Bäckermeister erwähnt. Vermutlich handelte es sich um so genannte "Husfürer", denen die Kunden den schon fertig gekneteten Teig zum Backen brachten. Aus diesem Berufsstand entwickelten sich die Hausbäcker, welche vorwiegend Brot aus Roggenmehl backten.

Das genaue Gründungsdatum der Zunft ist nicht bekannt. Die Bildung von Zünften war in Schaffhausen ab 1332 verboten, was darauf hindeutet, dass bereits damals Zunft ähnliche Organisationen bestanden haben müssen. Ob das Bäckergewerbe damals schon eine eigenen Innung bildete ist nicht nachgewiesen. Die Zunft zun Becken wird aber bereits in der ersten Zunftverfassung der Stadt Schaffhausen von 1411 erwähnt.  Das Original des Zunftbriefes von 1411 ist nicht mehr erhalten. Eine Zeitgenössische Kopie des revidierten Zunftbriefes von 1449 liegt im Staatsarchiv Schaffhausen.
(Quelle: Gebr. Harzenmoser: Zünfte und Gesellschaften der Stadt Schaffhausen, Meier Verlag Schaffhausen 1995)

Die Becken im Zunftstaat Schaffhausen
Von 1411 bis 1798 hat sich die Zunft zun Becken rege an der politischen Leitung und Entwicklung der Stadt Schaffhausen beteiligt und als Standesorganisation dafür gesorgt, dass das Bäcker- und Müllergewerbe zu seinen Rechten (im Guten wie im Schlechten !) gekommen ist.

Brotgewicht, Brotsorte und Brotpreis waren behördlich vorgeschrieben. Täglich wurde das auf dem Markt feilgebotene Brot auf das vorgeschriebene Gewicht kontrolliert. Fehlbare Bäcker wurden durch Vernichtung des gesamten Tagesangebotes bestraft. Die Brotgewichtsfrage war auch die Ursache, dass die in der Zunft vereinten Berufe der Müller und Bäcker meist getrennt Wege gingen und kaum miteinander sprachen. Die Bäcker schoben die Schuld für die mangelnde Brotqualität fast immer auf die schlechte Qualität des durch die Müller gelieferten Mehles ab. Die Müller diktierten ausserdem den Mehlpreis, was den Bäckern auch recht sauer aufgestossen ist. Ausser am Palmsonntag traten Müller und Bäcker kaum gemeinsam auf.

Mit der Auflösung des Zunftregimentes in Schaffhausen ab 1789 (1834: neue Kantonsverfassung,  - 1847: Stadtverfassung Schaffhausen, 1850 Einführung der Gewerbefreiheit im Kanton Schaffhausen) wurden die Zünfte in öffentlichrechtliche Korporationen (Vereine) umgewandelt. Den Zünften wurde lediglich noch das Recht zugesprochen, ihre Vermögen zu verwalten und für die Fürsorge der Zunftangehörigen zu sorgen. Heute sind alle 12 Schaffhauser Gesellschaften und Zünfte gewöhnliche Vereine (gemäss ZGB Art 60ff)

Die Zunft heute
Die Zunft zun Becken Schaffhausen hat gemäss § 1. der Satzungen von 1994 den Zweck: ".... die Verwaltung und Verwendung des Zunftfonds und die Pflege des freundschaftlichen und geselligen Verkehrs unter den Zunftgenossen".

Die Zunft zun Becken pflegt gesellschaftliche Kontakte zu den 11 weiteren Schaffhauser Gesellschaften und Zünften, der Zunft zu Brotbecken Basel, der Zunft zum Weggen Zürich, den  Zünften zu Pfistern aus Luzern und Bern, der Zunft und Bruderschaft der Müller, Bäcker und Zuckerbäcker der Stadt Zug sowie zu der Zunft St. Niklaus Zürich.

 Die Verbindung zum Zunftgewerbe besteht über Kontakte zum Kantonalen  Bäckermeisterverband Schaffhausen. Am jährlichen Hauptbot wird jeweils die oder  der Beste der Bäcker/Konditorlehrabschlussprüfungen mit dem jeweiligen  Lehrmeister eingeladen und der Jungbäcker oder die Jungbäckerin  wird mit einem  kleinen Präsent geehrt.

Mitgliedschaft
Neben den Bäckern (Pfistern) waren in der Beckenzunft auch die Müller, Breimehrer  und ab dem 17. Jahrhundert auch die Zucker- und Pastetenbäcker organisiert. Die Aufnahme neuer Zünfter erfolgte nach den strengen Regeln der jeweils gültigen Zunftbriefe bzw. Statuten

Zur Zeit gibt es 20 Zunftfamilien.  Es sind dies:

Berger, Brülisauer, Ermatinger, Forster, Furger, Gallmann, Kirchhofer, Külling,  Lang, Meyer, Müller, Neithardt, Rohr, Schärrer/ Scherrer, Siegerist, Stiep, Stierlin, Veith, Wäffler und Weckerle.

Neben den Zunftgenossen gelten als Zunftangehärige Witwen von verstorbenen Zünftern, ledige eheliche Töchter (Jungfrauen), Ehegattinnen von Zünftern und Söhne bis zum 18. Altersjahr. Söhne ab dem 16. Altersjahr werden jeweils als Gesellen zu den Zunftanlässen eingeladen.

Zünfter, Witwen und Jungfrauen, welche das AHV Alter erreicht haben, erhalten von der Zunft eine symbolische Jahresrente.

Erwerb der Zunftrechte
Volljährige, eheliche Söhne von Zünftern, deren Vater die Aufnahme in die Zunft beantragt, erhalten nach Entrichtung der Aufnahmegebühr, die Rechte eines Zünfters.  Die Einkaufsgebühr ist statutarisch auf die Höhe eines Jahresbeitrages festgesetzt.¨1847 bis 1994 war dies die einzige Möglichkeit, Zünfter der Zunft zun Becken zu werden.   

Mit der Statutenrevision von 1994 wurden die Aufnahmebedingungen erweitert. (§ 3.  der Statuten von 1994: "Ehegatten von Töchtern aus Zunftfamilien, Einwohner der Region Schaffhausen, welche sich durch Beruf mit der Zunft besonders verbunden fühlen bzw. sich für die Stadt oder die Zunft besonders verdient gemacht haben"). Mögliche Aufnahmeanwärter  werden vorgängig zur Aufnahme während 1 - 2 Jahren im Rodel als Kandidaten geführt und dürfen als Gäste an den Zunftanlässen teilnehmen. Die endgültige Aufnahme erfolgt auf Antrag der Vorstandes durch Beschluss der Zunftversammlung. Es ist eine dem Zunftvermögen und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Aufnahmekandidaten angemessene Einkaufsgebühr zu entrichten.

Vorstand
Die Zunft wird durch einen Vorstand geleitet. Der Vorstand wird alle 4 Jahre neu bestellt. Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

1. Zunftmeister
2. Zunftmeister
Zunftverwalter
Zunftschreiber
Stubenmeister
2 Beisitzern

(derzeitige Besetzung: siehe  "Who is Who")

Die Anschrift der Zunft lautet:

Zunft zun Becken
8200 Schaffhausen

Finanzen
Die Ausgaben der Zunft werden durch die Beiträge der Zünfter und durch die Erträge des Zunftfonds finanziert. Die Verwaltung des Zunftvermögens erfolgt durch den Zunftverwalter. Die von Verwalter erstellte und von zwei Revisoren gepräfte Jahresrechnung wird jeweils am Hauptbot den Zünftern zur Abnahme vorgelegt. Der Rechnungsabschluss erfolgt per Jakobi (25 Juli !).

Anlässe
Das jährliche Hauptbot findet im November statt.  Alle 3 - 4 Jahre wird ein Zunftausflug durchgeführt. Weitere Zunftanlässe finden gemäss den von Zunftvorstand erstellten Jahresprogrammen statt.

Die Zunft zun Becken nimmt mit Delegationen am jährlichen Karlstag, am alle 2 - 3 Jahre stattfindendem Zunft-Munot bzw. Zunftball satt. Diese Anlässe finden jeweils im Rahmen aller Schaffhauser Gesellschaften und Zünfte statt.

Mit sporadischen Auftritten an historischen Anlässen versucht die Zunft, das Bäckergewerbe im Rahmen einer Schaubäckerei dem Publikum näher zu bringen.


Zunfthaus

Die Zunft besitzt heute keine eigenen Zunfträumlichkeiten mehr. Das Zunfthaus, die Beckenstube,  wurde 1850 dem Kanton verkauft und dient heute als Gerichtsgebäude. Die Trinkstube im Hochparterre ist heute renoviert und dient den Obergericht als Gerichtssaal. Der Zunftsaal im 1. Stock soll demnächst ebenfalls renoviert werden. Von der historischen Substanz ist leider nur noch wenig erhalten. 

Zunftsilber / Zunftakten
Historisches Zunftsilber ist leider nicht mehr vorhanden. Die Zunft besitzt einen Silberbecher (Munotturm), welcher 1901 von der Silbermanufaktur Jezler in Schaffhausen hergestellt worden ist.

Der Becher befindet sich als Leihgabe im Museum zu Allerheiligen und wird für die Zunftanlässe jeweils herausgeholt und genutzt.

Zum Zunftsilber gehört der "Meisterbecher". Ein Geschenk einer Ehrenzunft zu Brotbecken, Basel. Dieser Becher ist in der Obhut des amtierenden Zunftmeisters und dient diesem als Trinkgefäss an den Zunftanlässen. Auch für den amtierenden Zunftschreiber gibt es einen entsprechenden Becher. 
Im weiteren besitzt die Zunft noch teilweise versilbertes Zinngeschirr.













Die Akten der Zunft zun Becken Schaffhausen liegen als Depositum im Staatsarchiv des Kantons Schaffhausen und reichen weit in die Vergangnheit.
Als besonderes Kleinod ist ein Protokollbuch aus dem 18. Jahrhundert zu erwähnen.
 
Das Buch wurde im Jahre 2006 einer Restauration unterzogen.
















Dem Zunftverwalter steht zur Aufbewahrung seiner Akten eine schöne Zunftlade zur Verfügung.

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